Betreuungsangebote 

An unserer Schule gibt es derzeit folgende Betreuungsangebote:

Was ist eine offene Ganztagsschule?

Unter dem Begriff der "Ganztagsschulen" werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen

  • über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst,
  • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
  • die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation druchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

Die offene Ganztagsschule beinhaltet:

  • eine qualifizierte Betreuung ab Unterrichtsschluss
  • ein umfangreiches Freizeitangebot
  • Mittagsverpflegung (kostenpflichtig)
  • eine individuelle Lernzeitbetreuung (außer bei der OGTS Grundschule kurz)

Da es eine schulische Veranstaltung ist, besteht wie beim Vormittagsunterricht Anwesenheitspflicht.

Die OGTS ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schülerinnen und Schüler bei.

Offene Ganztagsschule in Türkenfeld

Schon seit 2009 gibt es in Türkenfeld die offene Ganztagsschule (OGTS) ab der 5. Klasse.

Sie wurde durch den Verein zur Nachmittagsbetreuung an der VS Türkenfeld e. V. ermöglicht.

Inzwischen ist die gesamte Grund- und Mittelschule eine offene Ganztagsschule.

Träger der OGTS und somit Kooperationspartner der Grund- und Mittelschule ist seit dem Schuljahr 2016/2017 die Gemeinde Türkenfeld.

OGTS-Koordinatorin und Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Saleh Ziabari

Gruppenräume

Alle Gruppenräume befinden sich im Schulhaus und sind altersgerecht und ansprechend ausgestattet.

GruppeKlassenRaum
 OGTS 1/2 A1a und 2a UG9 (unter dem Musiksaal)
 OGTS 1/2 B1b und 2b EG15 und EG15a
 OGTS 3/4 A3a und 4a NB32 (über der Cantina)
 OGTS 3/4 B3b und 4b UG3, ab November UG4
 OGTS 5/65 und 6 UG5
 OGTS 6/7/86, 7 und 8 "Jugendräume"

Ab 14:15 Uhr sind alle Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen bzw. alle Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen in einer Gruppe zusammen.
Zur Lernzeit gehen sie in kleinen Gruppen (bis zu 7 Schüler) in die Klassenräume.

Betreuung

Frau Gabriele Saleh Ziabari, die OGTS-Koordinatorin

  • ist täglich mindestens zwischen 12:30 Uhr und 16.15 Uhr im Schulhaus
  • ist für die Logistik und das pädagogische Konzept sowie dessen Durchführung verantwortlich
  • unterstützt die Betreuerinnen und Betreuer
  • führt Gruppen- und Einzelgespräche mit den Kindern
  • hält Kontakt zu den Lehrern und Eltern

Die Betreuerinnen und Betreuer

  • haben entweder eine pädagogische Ausbildung oder eine jahrelange Erfahrung in der Schülerbetreuung
  • nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil
  • sind der Schweigepflicht unterworfen

Im Sinne der Ganztagsschule wird ein Austausch zwischen den Betreuern und Lehrern über den Lernfortschritt und das Sozialverhalten der Schüler gepflegt.

 Lernzeit

Die Betreuerinnen und Betreuer

  • sorgen dort für ein ruhiges Arbeitsklima
  • geben den Schülerinnen und Schülern Anleitungen und Unterstützung, aber keine Einzelförderung im Sinne von Nachhilfeunterricht
  • sind nicht verantwortlich für die komplette Erledigung der Hausaufgaben.
    Diese Verantwortung bleibt bei den Schülern und den Eltern.

Mittagsverpflegung

Von Montag bis Donnerstag wird in der schuleigenen Cantina das Mittagessen frisch zubereitet.

Die meisten Schülerinnen und Schüler der OGTS sind für das Mittagessen fest angemeldet. Die Kosten werden über ein SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.

Schülerinnen und Schüler, die in der OGTS GS kurz angemeldet sind, können entscheiden, ob sie regelmäßig mitessen oder ob sie sich individuell für bestimmte Tage bei der Cantina anmelden wollen. Dazu müssen sie selbstständig Essensmarken (Hauptspeise 4,00 € und Nachspeise, bzw. Suppe -,50 €) in der Cantina zu bestimmten Zeiten kaufen.

Entschuldigungen und Beurlaubungen

Grundsätzlich ist die Anwesenheit an den gebuchten Wochentagen Pflicht.

Bei Krankheit gilt die Krankheitsentschuldigung, die schon am Vormittag in der Schule gemeldet werden, auch für die Betreuungszeiten.

Bei triftigen Gründen, z. B. für einen Arztbesuch muss, wie auch für die Unterrichtszeit eine schriftliche Befreiung von der Nachmittagsbetreuung rechtzeitig (spätestens einen Tag davor) eingereicht werden. Dazu gibt es ein spezielles Befreiungsformular.